AGB

AGB

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄTSBEDINGUNGEN

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen, Leistungen sowie alle sonstigen Geschäfts-beziehungen unseres Unternehmens, auch wenn nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird.
1.2 Der Vertragspartner wird hiermit darauf hingewiesen, dass unsere Mitarbeiter nicht befugt sind, von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zu treffen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners oder anderweitige Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.3 Die AGB sind in unseren Geschäftsräumen einsehbar und können unter www.lapur.at/AGB heruntergeladen werden.
1.4 Handlungen unsererseits zur Vertragserfüllung gelten nicht als Anerkennung abweichender Vertragsbedingungen. Diese AGB stellen eine Rahmenvereinbarung dar, die auch für zukünftige Rechtsgeschäfte mit unseren Vertragspartnern gilt, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

2. Vertragsgrundlagen
2.1 Alle Angaben in unverbindlichen Angeboten, Katalogen, Prospekten, Preislisten und ähnlichen Unterlagen sind nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Sie werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn im Kaufvertrag oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Technische Daten und Beschreibungen des Liefergegenstandes sind unverbindlich und stellen keine Garantie für bestimmte Eigenschaften dar.
2.2 Bei Bestellungen per Fax oder E-Mail gilt eine Empfangs- oder Sendebestätigung nicht als Auftragsbestätigung. Das bloße Schweigen unseres Unternehmens wird nicht als Zustimmung gewertet.
2.3 Der Vertragspartner hat den Inhalt der Auftragsbestätigung sorgfältig zu prüfen. Etwaige Abweichungen vom übermittelten Auftrag sind unverzüglich schriftlich zu reklamieren. Wird keine Rüge erhoben, gilt das Rechtsgeschäft gemäß dem Inhalt unserer Auftragsbestätigung als abgeschlossen.
2.4 Der Versand der vom Kunden bestellten Ware gilt ebenfalls als Abschluss des Vertrages. Bei Angeboten, die an uns gerichtet werden, ist der Anbieter für eine angemessene Frist, mindestens jedoch 14 Tage nach Zugang des Angebots, an sein Angebot gebunden.

3. Kostenvoranschläge, Angebote und Unterlagen
3.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Kostenvoranschläge unverbindlich und kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr für den Kostenvoranschlag wird gesondert festgelegt. Falls keine separate Vereinbarung über die Gebühr getroffen wird, gelten 10 % der Nettoangebotssumme als vereinbart.
3.2 Wir übernehmen keine Gewähr für die Genauigkeit eines Kostenvoranschlags.
Sollte es nach Auftragsvergabe zu unvermeidbaren Kostenüberschreitungen von weniger als 15 % kommen, behalten wir uns vor, diese ohne zusätzliche Mitteilung in Rechnung zu stellen. Bei Kostensteigerungen von mehr als 15 % werden wir den Vertragspartner benachrichtigen. Der Vertragspartner hat dann die Möglichkeit, innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist er verpflichtet, die bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie die bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen zu begleichen. Erfolgt keine schriftliche Rücktrittserklärung, gilt die Überschreitung als vom Vertragspartner akzeptiert.
3.3 Unsere Kostenvoranschläge, Angebote sowie die zugehörigen Pläne, Skizzen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Wird der Auftrag aus irgendeinem Grund nicht erteilt oder ausgeführt, sind sämtliche Pläne und Unterlagen auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Kosten für bereits erbrachte Leistungen (Planung, Beratung etc.) sind in diesem Fall zu begleichen. Auf unser Verlangen sind Kopien und Abschriften der Unterlagen nachweislich zu vernichten.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle vereinbarten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, beinhalten die Preise keine Kosten für Transport, Montage oder Aufstellung. Solche Leistungen werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen ein zusätzliches Entgelt erbracht.
4.2 Bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als drei Monaten ab Vertragsschluss behalten wir uns das Recht vor, den Kaufpreis aufgrund von Erhöhungen der Materialpreise oder Steuern anzupassen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden für vom Vertragspartner veranlasste Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge angemessene Preise berechnet.
4.3 Wir können eine Anzahlung von bis zu 50 % des Bruttogesamtpreises verlangen.
Diese Anzahlung wird bei der Endabrechnung angerechnet.
4.4 Bei Teillieferungen sind wir berechtigt, entsprechende Teilrechnungen zu stellen.
4.5 Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Rechnungen für Bestellungen im Online-Shop sind jedoch im Voraus zu begleichen. Etwaige Gewährleistungsansprüche oder andere Einwände des Vertragspartners (z. B. im Falle von Verzögerungen oder Überschreitungen von Liefer- oder Leistungszeiten) beeinflussen das Zahlungsziel nicht und führen nicht zu einer Aufschiebung der Fälligkeit unserer Forderungen.
4.6 Zahlungen sind in bar oder per Banküberweisung zu leisten. Wir sind nicht verpflichtet, andere Zahlungsmethoden (z. B. Wechsel oder Schecks) zu akzeptieren.
Eine etwaige Annahme dieser Zahlungsmethoden erfolgt nur zahlungshalber. Alle mit der Zahlung von unbaren Mitteln verbundenen Kosten, wie Diskont- oder Einziehungskosten, trägt der Vertragspartner.
4.7 Skontoabzüge müssen gesondert vereinbart werden und sind nur bei fristgerechter Zahlung möglich. Bei Zahlungsverzug oder Einstellung der Zahlungen durch den Vertragspartner entfallen sämtliche Rabatte, Nachlässe oder Boni, sodass der Vertragspartner die vollen, nicht reduzierten Preise zu zahlen hat.

5. Lieferung, Teillieferung und Abnahme
5.1 Wir sind berechtigt, die Ware entweder mit firmeneigenen Fahrzeugen, durch von uns beauftragte Frachtführer, per Post oder mit der Bahn zu liefern bzw. zu versenden.
5.2 Es ist stets zulässig, sachlich begründete Teillieferungen oder Teilleistungen zu erbringen.
5.3 Liefertermine und -fristen für unser Unternehmen werden nach besten Kräften eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Die Fristen beginnen frühestens, wenn alle technischen, finanziellen und kaufmännischen Voraussetzungen vom Vertragspartner erfüllt sind und eine eventuell vereinbarte Anzahlung bei uns eingegangen ist. Sollte der Auftrag aus irgendwelchen Gründen geändert werden, behalten wir uns das Recht vor, die Lieferzeit entsprechend zu verlängern.
5.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von uns bereitgestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Festgestellte Mängel bei der Abnahme berechtigen den Vertragspartner nicht, die Annahme zu verweigern, sondern sind im Rahmen der Gewährleistung geltend zu machen.

6. Erfüllungsort und Gefahrtragung
6.1 Der Erfüllungsort ist
• der Sitz unseres Unternehmens, und
• im Falle des Versands der Ort, an dem die Ware an den Transporteur übergeben wird.
6.2 Die Gefahr geht jeweils am Erfüllungsort auf den Vertragspartner über. Dies gilt auch in Fällen, in denen der Vertragspartner die Annahme der gelieferten Ware verweigert, die Lieferung oder der Versand aufgrund von Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht erfolgen kann oder die Ware, die zur Abholung bereitgestellt wurde, vom Vertragspartner trotz entsprechender Benachrichtigung nicht abgeholt bzw. übernommen wird.

7. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
7.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle erforderlichen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung unserer Lieferungen und Leistungen zu schaffen. Insbesondere hat der Vertragspartner alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen und sonstige notwendige Bewilligungen von Dritten auf eigene Kosten zu beschaffen. Unsere Leistungspflicht beginnt frühestens, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.
7.2 Etwaige notwendige Anschlüsse für Elektrizität, Wasser und ähnliche Versorgungen sind vom Vertragspartner bereitzustellen.
7.3 Werden dem Vertragspartner von uns Pläne zur Verfügung gestellt oder Maßangaben gemacht, trägt er die Verantwortung für deren Richtigkeit. Sollte eine Anweisung des Vertragspartners sich als fehlerhaft herausstellen, werden wir ihn umgehend informieren und um neue Weisungen bitten. Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht rechtzeitig nach, trägt er die Verzugsfolgen.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises sowie aller Zinsen und etwaiger Nebenkosten unser Eigentum (Vorbehaltsware).
8.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Vorbehaltsware bis zum Übergang des Eigentums auf ihn sorgfältig zu verwahren. Er trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere das Risiko des Verlustes, der Beschädigung oder des Untergangs.
8.3 Im Falle der Nichtzahlung sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich zu, dass wir die Räumlichkeiten oder das Gelände betreten dürfen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet, um diese zu entnehmen oder zu demontieren.
8.4 Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, verbunden oder mit anderen Materialien vermischt, erwerben wir im Verhältnis zum Wert der Vorbehaltsware anteiliges Miteigentum an den daraus entstehenden Erzeugnissen.
8.5 Sollte der Vertragspartner die Vorbehaltsware vor vollständiger Zahlung weiterveräußern, tritt er bereits jetzt, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf, alle aus der Weiterveräußerung resultierenden Forderungen bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Diese Abtretung gilt entsprechend auch für den Fall der Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware.
8.6 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder sie zur Sicherheit zu übereignen, noch in irgendeiner Weise zugunsten Dritter darüber zu verfügen. Im Falle einer Pfändung oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat der Vertragspartner uns unverzüglich zu informieren und alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz unserer Interessen zu ergreifen.

9. Verzug
9.1 Sollte die vereinbarte Lieferfrist von uns nicht eingehalten werden, stellt dies noch keinen Lieferverzug dar. Der Vertragspartner ist daher nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Erst nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten geraten wir in Lieferverzug. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertragspartner, sofern der Lieferverzug von uns zu vertreten ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, vorausgesetzt, er setzt uns schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Lieferung oder Leistungserbringung.
Diese Nachfrist gilt als angemessen, wenn sie mindestens 50 % der ursprünglich vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist beträgt. Das Rücktrittsrecht gilt nur für den Teil der Lieferung oder Leistung, für den wir im Verzug sind.
9.2 Wird der Lieferverzug durch ein unvorhersehbares und nicht abwendbares Ereignis verursacht, steht dem Vertragspartner kein Rücktrittsrecht zu. Hierzu zählen insbesondere Fälle höherer Gewalt oder Umstände, die weder von uns noch von unseren Lieferanten verschuldet sind (z.B. Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Transportschäden, Mangel an Arbeitskräften oder Rohstoffen). In solchen Fällen wird der Vertragspartner über das Ereignis und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung informiert. Ein Rücktrittsrecht besteht nur, wenn die Lieferung oder Leistungserbringung endgültig unmöglich wird.
9.3 Der Vertragspartner hat weder bei einem Lieferverzug, den wir zu vertreten haben, noch bei einem Lieferverzug, den wir nicht zu vertreten haben, Anspruch auf Schadenersatz, Deckungskäufe oder andere Ansprüche.
9.4 Sollte der Vertragspartner die Ware oder Leistung nicht wie vereinbart annehmen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware bei uns einzulagern. Für die Lagerung wird eine Gebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenen Kalendertag erhoben. Alternativ können wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners bei einem entsprechenden Dienstleister einlagern. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu veräußern. Unsere Ansprüche auf weitergehenden Schadenersatz bleiben hiervon unberührt.
9.5 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners werden Verzugszinsen in Höhe von
9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz bei Unternehmergeschäften bzw. 4 % p.a. bei Verbrauchergeschäften fällig. Darüber hinaus sind wir berechtigt, alle weiteren Lieferungen oder Leistungen bis zur vollständigen Zahlung oder Sicherstellung des Gesamtkaufpreises auszusetzen, ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, eine Verlängerung der Lieferfrist vorzunehmen oder nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
9.6 Im Falle einer Vereinbarung von Teilzahlungen tritt der Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung verspätet oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlusts wird der gesamte noch offene Restbetrag sofort fällig. Bei Terminverlust behalten wir uns das Recht vor, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Vertrag zurückzunehmen, bis die gesamte Forderung einschließlich Nebenkosten vollständig beglichen ist.
9.7 Der Vertragspartner trägt alle Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten, die notwendig sind, um unsere Ansprüche rechtlich durchzusetzen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften einen pauschalen Betrag von 50,00 Euro, unbeschadet etwaiger zusätzlicher Betreibungskosten.

10. Rücktritt und Vertragsstrafe
10.1 Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig, es sei denn, es liegen die in diesen AGB genannten Rücktrittsgründe vor.
10.2 Sollte der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder wir unser Rücktrittsrecht aufgrund von Annahme- oder Zahlungsverzug des Vertragspartners ausüben, sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Nettokaufpreises zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt davon unberührt.
10.3 Im Falle des Rücktritts durch den Vertragspartner sind wir alternativ berechtigt,
auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen.

11. Gewährleistung
11.1 Die vereinbarten Lieferungen und Leistungen erfolgen gemäß dem Leistungsverzeichnis, das dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung
zugrunde liegt.
11.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferten Waren und Leistungen sofort nach Übernahme zu überprüfen und erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen innerhalb einer Woche nach Abnahme, sowie versteckte Mängel innerhalb von drei Tagen nach Feststellung schriftlich zu rügen. Die Rüge muss detailliert begründet und ausreichend belegt werden. Im Falle unberechtigter Mängelrügen, die umfangreiche Prüfungen erfordern, behalten wir uns das Recht vor, die Kosten der Prüfung dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
11.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Sollte sich die Abnahme der Ware aufgrund von Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, verzögern, wird die Gewährleistungsfrist entsprechend verkürzt. Der Vertragspartner hat das Vorliegen von Mängeln nachzuweisen.
Die §§ 924 und 933b ABGB finden keine Anwendung.
11.4 Bei anerkannten Mängeln sind wir berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist nach Wahl den Mangel zu beheben, die fehlende Ware nachzuliefern oder die Ware zu ersetzen. Mehrere Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen sind zulässig. Wenn wir den Mangel rechtzeitig beheben oder die fehlende Ware nachliefern oder Ersatz leisten, sind weitergehende Ansprüche, wie Vertragsaufhebung oder Preisminderung, ausgeschlossen.
11.5 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Vertragspartner oder ein von uns nicht autorisierter Dritter Änderungen oder Reparaturen an der Ware vornimmt.
11.6 Die Verhandlung von Mängelrügen stellt keinen Verzicht auf den Einwand dar, dass eine Mängelrüge verspätet oder unzureichend erfolgt ist. Ebenso bedeutet die Diskussion oder das Angebot einer Mängelbehebung nicht, dass wir eine Verpflichtung zur Mängelbehebung anerkennen.
11.7 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, behauptete Gegenforderungen, die auf Mängelrügen beruhen, mit unseren Forderungen zu verrechnen oder Zahlungen zu verweigern, es sei denn, diese Forderungen wurden gerichtlich rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berechtigt nicht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises oder eines Teils davon.
11.8 Garantiezusagen gelten nur bei sachgemäßer Verwendung der Ware, insbesondere bei fachgerechter Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Verschleißteile oder Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung oder mangelhafte Behandlung oder Lagerung entstehen, sind nicht von der Garantie umfasst.
11.9 Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, nachzuweisen, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware vorlag, auch innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe.
11.10 Geringfügige Abweichungen von Mustern, Prospekten, Schaustücken etc., die dem Angebot oder Kaufvertrag zugrunde liegen und den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar. Wenn die Bestellung auf Basis eines Musters erfolgt, gilt die Lieferung und Verarbeitung als ordnungsgemäß, wenn diese dem Muster entspricht. Natursteinmaterialien unterliegen natürlichen Schwankungen in Farbe und Struktur, die nicht beeinflusst werden können. Daher gelten entsprechende Änderungen in der Leistungserbringung als vom Vertragspartner genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Materialeigenschaften bedingte farbliche und strukturelle Abweichungen von Musterstücken. Musterstücke sind nicht bindend für die Gesamtfläche, sondern dienen nur der Materialtypbezeichnung. Farbabweichungen, das Vorhandensein von Adern, Einschlüssen, Quarzfäden oder Unregelmäßigkeiten, sowie das Fehlen dieser Merkmale, stellen keinen Mangel dar. Dasselbe gilt für Schwankungen in Farbe und Struktur. Wir weisen darauf hin, dass die Anwendung einer dauerhaften Schutzimprägnierung diese Schwankungen in Farbe und Struktur verstärken kann (z. B. Farbtonvertiefung), was vom Vertragspartner anerkannt wird.

12. Haftung, Schadenersatz und Verwendung unserer Produkte
12.1 Soweit nicht gesetzlich anders vorgeschrieben, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für den Ersatz von Schäden. Die Haftung ist auf Schäden begrenzt, die typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Der Schadensersatz ist in seiner Höhe auf den Vertragswert begrenzt, maximal jedoch auf den Haftungshöchstbetrag unserer Betriebshaftpflichtversicherung.
12.2 Schadenersatzansprüche gegen uns müssen innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens und des Schädigers gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls verjähren sie.
12.3 Wir haften nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, nicht realisierte Einsparungen, Folge- oder Vermögensschäden, Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter sowie für Schäden, die durch unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstanden sind.
12.4 Unsere Haftung für fehlerhafte Produkte sowie für daraus resultierende Folgeschäden erfolgt ausschließlich im Rahmen der zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungs-gesetzes, sofern der Fehler in unserem Verantwortungsbereich verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Schutzwirkungen zugunsten Dritter aus unseren Verträgen sind ausgeschlossen.
12.5 Unsere Produkte dürfen ausschließlich unter vollständiger Beachtung der Verarbeitungsanleitung verwendet werden, die Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind und auch unter wwwlapur.at einzusehen. Werden die Bedingungen der Verarbeitungsanleitung (technisches Merkblatt) durch unsere Vertragspartner nicht vollständig und nachweislich eingehalten, bestehen keinerlei Ansprüche gegen uns.

13. Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, solange keine Widerrufserklärung erfolgt, in unserer Kundenkartei gespeichert werden, um ihn über unsere Produkte, Neuerungen und Sonderaktionen zu informieren. Des Weiteren stimmt der Vertragspartner zu, dass die im Rahmen des Kaufvertrags übermittelten personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Vertrages durch uns automatisiert gespeichert und verarbeitet werden. Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns etwaige Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse mitzuteilen, solange das betreffende Vertragsverhältnis nicht vollständig abgewickelt ist. Unterlässt der Vertragspartner diese Mitteilung, gelten alle Erklärungen als zugegangen, auch wenn sie an die zuletzt angegebene Adresse gesendet wurden.

14. Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall wird die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine gültige und durchführbare Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen, ist das für den Sitz unseres Unternehmens zuständige Gericht ausschließlich zuständig.